Gemeinsame Erklärung
über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Mongolei
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, und
der Minister für Außenbeziehungen der Mongolei Tserenpiliin GOMBOSUREN, unterzeichnen am
19. September 1995 in Bonn folgende Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der
deutsch-mongolischen Beziehungen:
Geleitet von dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen
und die Zusammenarbeit zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei
zum Wohle der Völker beider Länder weiterhin zu entwickeln und
eingedenk des Beitrags beider Völker zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in
Welt und
zur Vertiefung des Vertrauens zwischen den Völkern und der internationalen friedlichen
Zusammenarbeit,
erklären die Bundesrepublik Deutschland und die Mongolei feierlich:
- Die Bundesrepublik Deutschland und die Mongolei (im weiteren
beide Seiten genannt) werden ihre Beziehungen und die Zusammenarbeit im Einklang mit den
Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und anderer einschlägigen
völkerrechtlichen Vereinbarungen gestalten und ausbauen. Insbesondere bekräftigen sie
die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Demokratie als
einzige legitime Regierungsform. Sie stellen den Menschen mit seiner Würde und mit seinen
Rechten und die Sorge für das Überleben der Menschheit in den Mittelpunkt ihrer Politik.
- Beide Seiten bekräftigen das Recht aller Völker, frei und
ohne Einmischung von Außen ihr Schicksal zu bestimmen und ihre politische,
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach eigenem Wunsch zu gestalten.
Beide Seiten werden Konsultationen zu Fragen des gemeinsamen Interesses und zu den
außenpolitischen Grundsätzen beider Länder auf verschiedenen politischen Ebenen
pflegen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den
Parlamenten und den Regierungen sowie den außenpolitischen Entscheidungsträgern beider
Länder gewidmet.
- Beide Seiten messen der Entwicklung einer gleichberechtigten
und gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit auf dem wirtschaftlichen Sektor besondere
Bedeutung bei. Die 1991 begonnene entwicklungspolitische Zusammenarbeit wird der Grundlage
von regelmäßig stattfindenden Regierungsverhandlungen im Rahmen der Möglichkeiten der
deutschen Seite weiter fortgesetzt und entwickelt werden. Der Nachhaltigkeit der
geförderten Projektvorhaben wird besondere Bedeutung beigemessen.
Zum Zwecke einer aktiven Hilfeleistung für die Mongolei beim Übergang zur
marktwirtschaftlichen Ordnung bringt die Bundesrepublik Deutschland ihre Bereitschaft zum
Ausdruck, ihr in den internationalen und regionalen Handels-, Wirtschafts- und
Finanzinstitutionen Unterstützung zu gewähren.
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei gewähren den Unternehmen
und Privatpersonen, die an Kapitalinvestitionen, am Aufbau von Gemeinschaftsbetrieben und
an der Niederlassung im jeweiligen Partnerland interessiert sind, ihre Unterstützung.
- Beide Seiten werden bestrebt sein, das gegenseitige
Kennenlernen des kulturellen und geschichtlichen Erbes und der Sprache zu fördern. Beide
Seiten bekräftigen ihre Bereitschaft, allen interessierten Personen den ungehinderten
Zugang zu Sprache und Kultur der jeweils anderen Seite sicherzustellen und entsprechende
öffentliche und private Initiativen zu unterstützen.
- Im Bereich der Massenmedien, der Presse, des Fernsehens und
des Hörfunks wirken beide Seiten aktiv zusammen, unterstützen Medienvertreter und
Journalisten des jeweils anderen Staates bei der Arbeit im jeweiligen Gastland.
- Beide Seiten werden bei der Bekämpfung des internationalen
Terrorismus, der organisierten Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität,
und bei der Verhinderung der Geldwäsche zusammenarbeiten.
- Beide Seiten arbeiten zur Förderung der internationalen
Sicherheit und Stabilität und der Entwicklung einer friedlichen Zusammenarbeit aller
Mitglieder der Völkergemeinschaft zusammen. Beide Seiten unterstreichen die
Notwendigkeit, den Prozeß von Abrüstung und Rüstungskontrolle sowohl im nuklearen
Bereich und bei anderen Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen als auch bei
den konventionellen Streitkräften energisch voranzutreiben. Sie bekennen sich zur Politik
der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen und treten
für eine Stärkung des internationalen Nichtverbreitungsregimes und der diese Politik
tragenden völkerrechtlichen Verträge ein. Hierbei ist die unbefristete und
unkonditionierte Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von besonderer
Bedeutung. Nichtmitglieder sollten dem Vertrag baldmöglichst beitreten. Der Errichtung
kernwaffenfreier Zonen messen sie besondere Bedeutung bei. Beide Seiten streben einen
hinreichend verifizierbaren und universell anwendbaren Vertrag über umfassenden nuklearen
Teststopp zum frühest möglichen Zeitpunkt an. Sie messen dem baldigen Inkrafttreten und
der universellen Gültigkeit des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen hohe
Bedeutung bei.
- Beide Seiten sehen in der Aufnahme bilateraler
militärpolitischer Kontakte einen geeigneten Beitrag zur Förderung der internationalen
Stabilität und Friedenssicherung. Diese Kontakte sollen in erster Linie die Integration
der Streitkräfte in der Demokratie unterstützen und einen breit angelegten Dialog über
Themen der Verteidigungspolitik und Streitkräfteentwicklung ermöglichen. Die deutsche
Seite wird die Mongolei bei der Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften der
Streitkräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und bei Bedarf technische Hilfe
- ebenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten - leisten.
- Beide Seiten bekräftigen ihr Bekenntnis zu einer Stärkung
des multilateralen Handelns besonders im Rahmen der Vereinten Nationen bei der Beseitigung
von Krisen- und Konfliktherden, der Überwindung der Unterentwicklung, der Verschuldung in
den Entwicklungsländern und der Demokratisierung der Weltwirtschaftsbeziehungen. Sie
unterstreichen ihren entschiedenen Willen, gemeinsam entschlossen an der Reform der
Vereinten Nationen und ihrer Institutionen einschließlich des Sicherheitsrates
mitzuwirken, um die Vereinten Nationen in den Stand zu setzen, den vor ihnen liegenden
großen Herausforderungen gerecht zu werden und den Auftrag der Charta der Vereinten
Nationen in den kommenden Jahrzehnten zu erfüllen
Bonn, den 19. September 1995
Für die Bundesrepublik Deutschland: Dr. Klaus Kinkel
Für die Mongolei: Tserenpiliin GOMBOSUREN
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Last Update: 02. Januar 2023