Gemeinsame Erklärung
über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei


Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, und der Minister für Außenbeziehungen der Mongolei Tserenpiliin GOMBOSUREN, unterzeichnen am 19. September 1995 in Bonn folgende Gemeinsame Erklärung über die Grundlagen der deutsch-mongolischen Beziehungen:

Geleitet von dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei
zum Wohle der Völker beider Länder weiterhin zu entwickeln und
eingedenk des Beitrags beider Völker zur Festigung des Friedens und der Sicherheit in Welt und
zur Vertiefung des Vertrauens zwischen den Völkern und der internationalen friedlichen Zusammenarbeit,
erklären die Bundesrepublik Deutschland und die Mongolei feierlich:

  1. Die Bundesrepublik Deutschland und die Mongolei (im weiteren beide Seiten genannt) werden ihre Beziehungen und die Zusammenarbeit im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und anderer einschlägigen völkerrechtlichen Vereinbarungen gestalten und ausbauen. Insbesondere bekräftigen sie die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Demokratie als einzige legitime Regierungsform. Sie stellen den Menschen mit seiner Würde und mit seinen Rechten und die Sorge für das Überleben der Menschheit in den Mittelpunkt ihrer Politik.
  2. Beide Seiten bekräftigen das Recht aller Völker, frei und ohne Einmischung von Außen ihr Schicksal zu bestimmen und ihre politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung nach eigenem Wunsch zu gestalten. Beide Seiten werden Konsultationen zu Fragen des gemeinsamen Interesses und zu den außenpolitischen Grundsätzen beider Länder auf verschiedenen politischen Ebenen pflegen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten und den Regierungen sowie den außenpolitischen Entscheidungsträgern beider Länder gewidmet.
  3. Beide Seiten messen der Entwicklung einer gleichberechtigten und gegenseitig vorteilhaften Zusammenarbeit auf dem wirtschaftlichen Sektor besondere Bedeutung bei. Die 1991 begonnene entwicklungspolitische Zusammenarbeit wird der Grundlage von regelmäßig stattfindenden Regierungsverhandlungen im Rahmen der Möglichkeiten der deutschen Seite weiter fortgesetzt und entwickelt werden. Der Nachhaltigkeit der geförderten Projektvorhaben wird besondere Bedeutung beigemessen.
    Zum Zwecke einer aktiven Hilfeleistung für die Mongolei beim Übergang zur marktwirtschaftlichen Ordnung bringt die Bundesrepublik Deutschland ihre Bereitschaft zum Ausdruck, ihr in den internationalen und regionalen Handels-, Wirtschafts- und Finanzinstitutionen Unterstützung zu gewähren.
    Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Mongolei gewähren den Unternehmen und Privatpersonen, die an Kapitalinvestitionen, am Aufbau von Gemeinschaftsbetrieben und an der Niederlassung im jeweiligen Partnerland interessiert sind, ihre Unterstützung.
  4. Beide Seiten werden bestrebt sein, das gegenseitige Kennenlernen des kulturellen und geschichtlichen Erbes und der Sprache zu fördern. Beide Seiten bekräftigen ihre Bereitschaft, allen interessierten Personen den ungehinderten Zugang zu Sprache und Kultur der jeweils anderen Seite sicherzustellen und entsprechende öffentliche und private Initiativen zu unterstützen.
  5. Im Bereich der Massenmedien, der Presse, des Fernsehens und des Hörfunks wirken beide Seiten aktiv zusammen, unterstützen Medienvertreter und Journalisten des jeweils anderen Staates bei der Arbeit im jeweiligen Gastland.
  6. Beide Seiten werden bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, der organisierten Kriminalität, insbesondere der Rauschgiftkriminalität, und bei der Verhinderung der Geldwäsche zusammenarbeiten.
  7. Beide Seiten arbeiten zur Förderung der internationalen Sicherheit und Stabilität und der Entwicklung einer friedlichen Zusammenarbeit aller Mitglieder der Völkergemeinschaft zusammen. Beide Seiten unterstreichen die Notwendigkeit, den Prozeß von Abrüstung und Rüstungskontrolle sowohl im nuklearen Bereich und bei anderen Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen als auch bei den konventionellen Streitkräften energisch voranzutreiben. Sie bekennen sich zur Politik der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen und treten für eine Stärkung des internationalen Nichtverbreitungsregimes und der diese Politik tragenden völkerrechtlichen Verträge ein. Hierbei ist die unbefristete und unkonditionierte Verlängerung des Vertrages über die Nichtverbreitung von besonderer Bedeutung. Nichtmitglieder sollten dem Vertrag baldmöglichst beitreten. Der Errichtung kernwaffenfreier Zonen messen sie besondere Bedeutung bei. Beide Seiten streben einen hinreichend verifizierbaren und universell anwendbaren Vertrag über umfassenden nuklearen Teststopp zum frühest möglichen Zeitpunkt an. Sie messen dem baldigen Inkrafttreten und der universellen Gültigkeit des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen hohe Bedeutung bei.
  8. Beide Seiten sehen in der Aufnahme bilateraler militärpolitischer Kontakte einen geeigneten Beitrag zur Förderung der internationalen Stabilität und Friedenssicherung. Diese Kontakte sollen in erster Linie die Integration der Streitkräfte in der Demokratie unterstützen und einen breit angelegten Dialog über Themen der Verteidigungspolitik und Streitkräfteentwicklung ermöglichen. Die deutsche Seite wird die Mongolei bei der Aus- und Fortbildung von Fach- und Führungskräften der Streitkräfte im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und bei Bedarf technische Hilfe - ebenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten - leisten.
  9. Beide Seiten bekräftigen ihr Bekenntnis zu einer Stärkung des multilateralen Handelns besonders im Rahmen der Vereinten Nationen bei der Beseitigung von Krisen- und Konfliktherden, der Überwindung der Unterentwicklung, der Verschuldung in den Entwicklungsländern und der Demokratisierung der Weltwirtschaftsbeziehungen. Sie unterstreichen ihren entschiedenen Willen, gemeinsam entschlossen an der Reform der Vereinten Nationen und ihrer Institutionen einschließlich des Sicherheitsrates mitzuwirken, um die Vereinten Nationen in den Stand zu setzen, den vor ihnen liegenden großen Herausforderungen gerecht zu werden und den Auftrag der Charta der Vereinten Nationen in den kommenden Jahrzehnten zu erfüllen

Bonn, den 19. September 1995
Für die Bundesrepublik Deutschland: Dr. Klaus Kinkel
Für die Mongolei: Tserenpiliin GOMBOSUREN


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