KINDER- UND JUGENDRING BONN
e.V. (KJRB)
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Informations- und Kontaktprogramm in Ulaanbaatar / Mongolei vom 18. - 30. Mai 2001 zum Thema: "Austausch von Informationen und Erfahrungen über die Jugendverbände und Jugendhilfe" mit dem Ziel den deutsch-mongolischen Jugendaustausch auszubauen.
1. Vorbemerkung
Beim Besuch des Jugendringes im Juli 1999 in Ulaanbaatar wurde das starke Interesse der mongolischen Jugendverbände und Jugendeinrichtungen betont, den bestehenden Kontakt mit Deutschland auszubauen. Es wurde beschlossen eine Gruppe mongolischer Jugendgruppenleiter nach Bonn einzuladen und zum Gegenbesuch nach Ulaanbaatar zu fahren. Der Aufenthalt der mongolischen Kollegen in Bonn fand vom 18. bis 27. Oktober 2000 statt. Die Einladung des Mongolian Youth Development Center aus Ulaanbaatar liegt dem Kinder- und Jugendring jetzt für den 18. bis 30. Mai 2001 vor.
2. Programmpartner
Der Programmpartner des Kinder- und Jugendringes in der Mongolei ist das Mongolian Youth Development Center in Ulaanbaatar.
3. Programminhalte
Als Inhalt für den o.g. Informationsaufenthalt sind folgende Punkte gemeinsam festgehalten worden:
Einen Einblick in die Aufgaben und Strukturen der mongolischen Jugendarbeit zu bekommen,
Treffen mit mongolischen Jugendverbänden in Ulaanbaatar,
Projekte und Initiativen für Kinder und Jugendliche in Ulaanbaatar erleben,
konkrete Informationen zur Situation der Jugend in der Mongolei zu erhalten,
Kontakte zwischen deutschen und mongolischen Verantwortlichen der Jugendarbeit zu knüpfen, die in ähnlichen Aufgabenfeldern arbeiten,
Menschen, Kultur und Natur in
Ulaanbaatar und in der Mongolei kennenzulernendie Unterbringung erfolgt in Gastfamilien oder Jugendherbergen.
4. Teilnehmerkreis
Diese Ausschreibung richtet sich an 6 - 8 Gruppenleiter/innen bzw. Mitarbeiter/innen unserer Mitgliedsverbände und der freien Träger der Jugendhilfe in Bonn, die sich von diesem Informationsaufenthalt in o.g. Bereichen fachliche Anregungen für ihre Tätigkeit versprechen und/oder, die in diesem Arbeitsfeld eine Kontaktaufnahme mit der Mongolei wünschen. Gruppenleiter/innen bzw. Mitarbeiter/innen im Alter von 18 bis 35 Jahren werden bevorzugt berücksichtigt.
5. Termin
Abreise am 18. Mai 2001 um 12.00 Uhr ab Flughafen Düsseldorf. Rückkehr am 30. Mai 2001 gegen 13.00 Uhr am Flughafen Düsseldorf.
6. Anmeldung Anmeldungen bitten wir auf beiliegendem Anmeldeformular über den jeweiligen Mitgliedsverband vorzunehmen. Anmeldeschluß ist der 12. April 2001. |
7. Finanzielle Regelung
Der Eigenanteil der Teilnehmer an den Kosten für die An- und Abreise zum Programm (Linienflüge ab Düsseldorf über Moskau nach Ulaanbaatar), Versicherung, Visagebühren und zu den Kosten für die Vorbereitungstreffen beträgt DM 470,--. Gastgeschenke und die Flughafensteuer in Ulaanbaatar sind in diesem Betrag nicht enthalten.
8. Paß-, Visa- und Gesundheitsregelungen Bis zum 12. April 2001 benötigt der Kinder- und Jugendring einen bis mindestens Dezember 2001 gültigen Reisepaß und ein Paßbild zur Visabeschaffung. Der Kinder- und Jugendring bittet alle Teilnehmer/innen sich über eventuell empfohlene Schutzimpfungen zu informieren. |
9. Versicherung
10. Informationsmaterial
Weitere Einzelheiten zu diesem Informationsaufenthalt erhalten die Teilnehmer/innen nach ihrer Teilnahmebestätigung, spätestens nach dem 12. April 2001.
11. Ergänzende Hinweise
Ergänzende Informationen zu diesem Programm können beim Kinder- und Jugendring oder unter www.mongolei.de gegeben werden.
Kinder- und Jugendring Bonn e.V.
Eduard-Otto-Straße 9A
53129 Bonn
Telefon: 0228 / 220664 o. 777504
Fax: 0228 / 262933
eMail: mongolei@jugendring-bonn.de
Das in der Ausschreibung bezeichnete Programm wird vom Kinder- und Jugendring Bonn e.V. durchgeführt. Es wird als Maßnahme der Internationalen Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes und aus Mitteln der Stadt Bonn gefördert.
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sind für alle Teilnehmer verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die/der Teilnehmer/in zur Rückzahlung des ihr/ihm für dieses Programm aus öffentlichen Mitteln gewährten Förderungsbetrages herangezogen werden.
Die in der Anmeldebestätigung gegebene Zusage zur Teilnahme an dem Programm wird erst dann rechtsgültig, wenn der in Rechnung gestellte Teilnahmebetrag fristgerecht an den Kinder- und Jugendring überwiesen worden ist.
Bei Rücktritt von der Teilnahme innerhalb von 21 Tagen vor Programmbeginn kann der Kinder- und Jugendring bis zu 50 % und bei Rücktritt bis 3 Werktage vor Programmbeginn oder dem Nichterscheinen 100% des Teilnahmebetrages zur Deckung der durch den Rücktritt entstandenen Kosten einbehalten.Der Kinder- und Jugendring kann bis 14. Tage vor Programmbeginn das Programm absagen, wenn die Mindestteilnahmezahl von mindestens 6 Personen nicht erreicht wird und/oder wenn kein rechtsverbindlicher Bescheid über ausreichende Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundes vorliegt.
Mit seiner durch Unterschrift auf der Anmeldung erklärten Anerkennung der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich der Teilnehmer:
zur vollzeitlichen Teilnahme an den für das Programm vorgesehenen Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen sowie an dem von dem Programmpartner des Kinder- und Jugendringes im Ausland vorbereiteten Programm;
zur aktiven Mitarbeit im Programm;
zur Mitarbeit bei Auswertung sowie Vor- und Nachbereitung des Programmes;
persönliche Interessen zugunsten der Teilnahmegruppe zurückzustellen.
Bedingt durch Begegnung mit einer anderen Kultur, durch ungewohntes Klima und ungewohnte Verpflegung und auch das ständige Zusammenleben in einer Gruppe können die ohnehin anstrengenden Fachprogramme im Ausland eine ungewöhnliche physische und psychische Belastung bedeuten. Jede/r Teilnehmer/in sollte darauf vorbereitet sein.
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Last Update: 03. Januar 2021