Investitionen stimulieren
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Vertrag mit der Mongolei vor

Der Investitionsförderungs- und -schutzvertrag zwischen Deutschland und der Mongolei dienen dazu, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verstärken, indem er günstige Bedingungen für Kapitalanlagen schafft.

Darauf verweist die Bundesregierung in ihrem am 30. Mai 1995 im Bundestag veröffentlichten Gesetzentwurf mit  der Mongolei.

Der Vertrag gewährt den Kapitalanlagen einen umfassenden und dauerhaften Rechtsschutz, wodurch deutsche Investitionen in der Mongolei stimuliert werden könnten, heißt es zur Begründung. Sie dienten der Absicherung von Direktinvestitionen, vor allem durch Gewährleistung des freien Transfers von Kapital und Erträgen.

Das Abkommen soll die Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögen im Verhältnis zwischen beiden Staaten besser als durch die bisherigen einseitigen Regelungen vermeiden helfen. Ein Vorteil ergibt sich für die Bundesregierung aus dem umfassenden Ausschluß der Liefergewinnbesteuerung für Bau- und Montageleistungen.

Vereinbart worden seien Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, Enteignungsschutz und Entschädigungspflicht sowie Rechtsweggarantie und internationale Schiedsberichtsbarkeit.

Im übrigen entspreche das Abkommen weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und trage damit zur Vereinheitlichung auf diesem Gebiet bei.

Die Bundesregierung sieht in dem Vertrag ein Instrument zur Förderung von Investitionen.

Bundestag verabschiedet Gesetz zu dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni 1995 auf Empfehlung des federführenden Finanzausschusses dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Mongolei zugestimmt.

Das Abkommen mit der Mongolei soll die Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögen im Verhältnis beider Staaten besser als durch die bisherigen einseitigen Regelungen vermeiden helfen. Ein Vorteil ergibt sich für die Bundesregierung aus dem umfassenden Ausschluß der Liefergewinnbesteuerung für Bau- und Montageleistungen. Die Bundesregierung sieht in dem Vertrag ein Instrument zur Förderung von Investitionen.


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Last Update: 02. Januar 2023