Verträge über den Jugendaustausch mit der
Mongolei
Gemeinsame
Erklärung
über die jugendpolitische Zusammenarbeit
zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Bundesrepublik Deutschland
und
dem Ministerium für Gesundheit und Soziales
der Mongolei
für die Jahre 1999 bis 2001
Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolischen Volksrepublik über
kulturelle Zusammenarbeit vorn 12. Juni 1985 sowie des Protokolls über die Zusammenarbeit
in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Bildung zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei vom 19. September 1995 erklären
beide Seiten Ihren Wunsch, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik in
den Jahren 1999 bis 2001 wie folgt zu gestalten:
- Beide Seiten stimmen darin überein. Im Interesse einer
kontinuierlichen Weiterentwicklung der Programme und im Sinne der bisher getroffenen
Absprachen, die Kooperation in der bisherigen Trägerschaft fortzusetzen. Dabei sollen
regelmäßig auch Erfahrungen im Zusammenhang mit der Realisierung der Maßnahmen sowie
ggf. über auftretende Hemmnisse ausgetauscht worden.
- Beide Seiten unterstreichen ihre Absicht, vorrangig Programme
mit Fachkräften und Multiplikatoren der Jugendarbeit zu fördern, um die bilaterale
Zusammenarbeit in den bisherigen Fällen zu vertiefen und ihre Effektivität zu erhöhen.
Schwerpunkte der Zusammenarbeit sollen hierbei Fragen der Bildungsarbeit für
Jugendliche sowie die Vertiefung der Kenntnisse über Strukturen in der Kinder-, Jugend-
und Jugendsozialarbeit sein. Insbesondere sollen die folgenden Komplexe behandelt
werden:
- politische Bildung und Kufturarbeit
- politische Bildung und Ökologie
- politische Bildung und Jugendsozialarbeit
- politische und berufliche Bildung
- Gestaltung/Mitwirkung an der Demokratie, Partizipation und Auseinandersetzung mit der
jüngeren Geschichte
- Mädchen- und Frauenbildungsarbeit
Die beteiligten Partner werten die Maßnahmen aus und mach die gesammelten Ergebnisse auch
anderen Trägern der Jugendhilfe zugänglich.
- Langfristig soll die Unterstützung von Jugendbegegnungen im
Rahmen der beiderseitig bestehenden Möglichkeiten in die Zusammenarbeit einbezogen sowie
regelmäßig ein Informationsaustausch über das Leben der Jugendlichen, über deren Werte
und Verhalten sowie die Arbeit der Jugendorganisationen erfolgen.
- Beide Seiten vereinbaren Programme der jugendpolitischen
Zusammenarbeit für den Zeitraum 1999 bis 2001 (siehe Anlage).
- Für alle vereinbarten Programme gelten grundsätzlich
folgende Regelungen:
a) Die Programme dauern mindestens acht höchstens dreißig Tage. Die Einzelthemen und
Termine werden - soweit in der Anlage nicht bereits vereinbart - jeweils zwischen den
Partnern direkt abgestimmt.
b) Die empfangende Seite trägt die Kosten für den Aufenthalt der teilnehmenden
Personen, die Kosten für das Programm und gegebenenfalls der Reisen, die zum Programm
gehören.
Sie verpflichte sich, die teilnehmenden Personen für die Dauer des Aufenthaltes
ausreichend gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche zu versichern.
Ausgenommen hiervon sind chronisch Erkrankungen und Zahnersatz.
Die entsendende Seite trägt die Kosten für die Hinreise zu dem Ort des
gemeinsamen Programmbeginns sowie für die Rückreise.
c.) Beide Seiten können den teilnehmenden Personen ein Taschengeld gewähren.
d.) Wenn nicht anders vereinbart, stellt die gastgebende Seite eine Dolmetscherin oder
einen Dolmetscher.
- Beide Seiten stimmen darin überein, die Programme Intensiv
vorzubereiten. Bis ca. 4 Wochen vor Beginn einer Maßnahme soll der jeweilige Gastgeber
eine Beschreibung das Programms übermitteln.
Die entsendende Seite informiert über die Zusammensetzung der Gruppe mit einer
Kurzdarstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Name, Funktion, Aufgaben und
Arbeiteitsschwerpunkte sowie Bezug zum Programmthema).
- Die Vertragsparteien werden sich dafür einsetzen, daß den
Teilnehmenden an Fachkräfte- und Jugendaustauschmaßnahmen bei allen aus öffentlichen
Mitteln (Mitteln der Vertragsparteien) geförderten Programmen auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit die Visa kostenfrei erteilt und auch keine sonstigen Gebühren erhoben
werden.
Geschehen zu Ulaanbaatar am 03.02.1999 in zwei Urschriften,
jede in deutscher und mongolischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen
verbindlich ist.
Anlage
Programme
der jugendpolitischen Zusammenarbeit,
zu fördern von dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Bundesrepublik Deutschland
und dem
Ministerium für Gesundheit und Soziales
der Mongolei
für den Zeitraum 1999 bis 2001
1.) Fachkräfteaustausch und Symposien zum Thema "Jugend
und Demokratie" - Aufbau von demokratischer Jugendbildung
Teilnehmerzahl: |
7 mongolische Fachkräfte in Deutschland
4 deutsche Fachkräfte in der Mongolei |
1999: |
|
in Deutschland: |
Hospitation
28.02. - 28.03.1999 |
in der Mongolei: |
Symposium
29.08. - 05.09.1999 |
2000: |
|
in Deutschland: |
Hospitation
19.03. - 18.04.2000 |
in der Mongolei: |
Symposium
27.08. - 03.09.2000 |
2001:
Ergebniskonferenz mit allen Hospitantinnen und Hospitanten sowie Tutorinnen und
Tutoren der Bildungsstätten, die an dem Programm beteiligt waren, sowie den für
Entwicklung und Durchführung des Konzepts Verantwortlichen.
Teilnehmerzahl: |
insgesamt max. 40 Personen |
in Deutschland: |
17.06. - 24.06.2001 |
in der Mongolei: |
05.08. - 12.08.2001 |
Partner für die Programme: |
|
auf deutscher Seite: |
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. |
auf mongolischer Seite: |
Zentrum für Verbreitung von Wissen sowie
Jugendamt der Stadt Ulaanbaatar |
2.) Fachkräfteaustausch (Seminare/Hospitation) zu Fragen
über Strukturen in der Kinder-, Jugend- und Jugendsozialarbeit
Teilnehmerzahl: |
je max. 5 Personen |
Dauer: |
8 Tage
jährlich jeweils 1 Maßnahme in Deutschland und der Mongolei |
Partner auf deutscher Seite: |
Bundesstadt Bonn - Amt für Kinder, Jugend und
Familie in Zusammenarbeit mit dem Verein für Jugendförderung e.V. (BVJ) |
Partner auf mongolischer Seite: |
Ministerium für Gesundheit und Soziales der
Mongolei |
Die deutsche Seite ermöglicht bei einem dieser Programme den
Fachkräften aus der Mongolei, die nach Deutschland kommen werden, im Rahmen dieses
Besuchs auch ein Treffen mit Vertretern von Jugendreisediensten. Hierbei sollen
Möglichkeiten für jugendtouristische Maßnahmen erörtert werden.
Absichtserklärung
über die jugendpolitische Zusammenarbeit
zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Bundesrepublik Deutschland
und
dem Ministerium für Bevölkerungspolitik und Arbeit
der Mongolei
für die Jahre 1995 und 1996
Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolischen Volksrepublik über
kulturelle Zusammenarbeit vom 12. Juni 1986 sowie des Protokolls über kulturelle
Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Mongolischen Volksrepublik vom 26. Juni 1991 und in dem Wunsch, die partnerschaftlichen
Beziehungen auszubauen und die jugendpolitische Zusammenarbeit zu intensivieren, sehen
beide Seiten folgendes vor:
- Beide Seiten beabsichtigen, die fachliche Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Jugendpolitik durch den Austausch von Fachkräften und Multiplikatoren der
Jugendarbeit auszuweiten und vorerst vorrangig zu fördern.
Dazu entsendet die mongolische Seite jährlich fünf bis acht Fachkräfte der Jugendarbeit
nach Deutschland zu einem Informations- und Hospitationsaufenthalt mit dem Thema: "
Jugendarbeit der öffentlichen und freien Trägerorganisationen der Jugendförderung in
der Bundesrepublik Deutschland".
Zur Durchführung von Jugendhilfeseminaren zum Thema: "Jugendförderung durch
öffentliche Träger" entsendet die deutsche Seite jährlich zwei bis drei
Fachkräfte der Jugendarbeit in die Mongolei.
Die Dauer der Programme beträgt mindestens acht und höchstens dreißig Tage.
- Beide Seiten überprüfen die Unterstützung von
Jugendbegegnungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit dem langfristigen Ziel, einen
Jugendaustausch zu entwickeln sowie den gegenseitigen Informationsaustausch über das
Leben der Jugendlichen und die Arbeit der Jugendorganisationen zu fördern.
- Für alle vereinbarten Programme gilt grundsätzlich folgende
Regelung:
Die empfangende Seite trägt die Kosten für Aufenthalt der teilnehmenden Personen, die
Kosten für das Programm und gegebenenfalls der Reisen, die zum Programm gehören. Sie
verpflichtet sich, die teilnehmenden Personen für die Dauer des Aufenthaltes ausreichend
gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche zu versichern. Ausgenommen hiervon
sind chronische Erkrankungen und Zahnersatz.
Beide Seiten können den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Taschengeld gewähren.
Die entsendende Seite trägt die Kosten für Hinreise zu dem Ort des gemeinsamen
Programmbeginns sowie die Rückreise.
- Beide Seiten sind bestrebt, die jährlichen Maßnahmen jeweils
im letzten Quartal des Vorjahres zu vereinbaren.
- Beide Seiten sind bestrebt, den Teilnehmern an den Programmen
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Visa kosten- und gebührenfrei zu erteilen.
Geschehen zu Bonn am 19. Dezember 1994 in zwei Urschriften,
jede in deutscher und mongolischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen
verbindlich ist.
Gemeinsame
Erklärung
über die jugendpolitische Zusammenarbeit
zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
der Bundesrepublik Deutschland
und
dem Ministerium für Bevölkerungspolitik und Arbeit
der Mongolei
für die Jahre 1997 und 1998
Auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolischen Volksrepublik über
kulturelle Zusammenarbeit vom 12. Juni 1986 sowie des Protokolls
über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Bildung zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Mongolei vom 19. September
1995 und in dem Wunsch, die partnerschaftlichen Beziehungen auszubauen und die
jugendpolitische Zusammenarbeit zu intensivieren, sehen beide Seiten folgendes vor:
- Beide Seiten beabsichtigen in Fortführung der
Absichtserklärung vom 19. Dezember 1994, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Jugendpolitik zu vertiefen.
- Beide Seiten unterstreichen die Absicht, weiterhin vorrangig
Programme mit Fachkräften der Jugendarbeit zu fördern.
Schwerpunkte sollen hierbei die Zusammenarbeit zu Fragen der Bildungsarbeit für
Jugendliche sowie der Austausch von Fachkräften zur Vertiefung der Kenntnisse über
Strukturen in der Kinder-, Jugend- und Jugendsozialarbeit sein.
Zur Durchführung der Programme zu Fragen der Bildungsarbeit, bei denen auf deutscher
Seite der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten durchführender Partner ist, entsendet
die mongolische Seite jährlich bis zu vier Fachkräfte der Jugendarbeit zu einem
Informations und Hospitationsaufenthalt nach Deutschland und die deutsche Seite bis zu
sechs Teilnehmer zu einer Fachtagung von Mitarbeitern der Jugendhilfe in die Mongolei.
Zur Durchführung der Programme zu Fragen über Strukturen in der Kinder-, Jugend- und
Jugendsozialarbeit, bei denen auf deutscher Seite das Jugendamt der Stadt Bonn in
Zusammenarbeit mit dem Bonner Verein für Jugendförderung der Partner ist, entsenden die
mongolische und die deutsche Seite jährlich bis zu fünf Personen.
Die deutsche Seite ermöglicht bei einem dieser Programme den Fachkräften aus der
Mongolei, die nach Deutschland kommen werden, im Rahmen dieses Besuches auch ein Treffen
mit Vertretern von Jugendreisediensten. Hierbei sollen Möglichkeiten für
jugendtouristische Maßnahmen erörtert werden.
Die Dauer der Programme beträgt mindestens sieben und höchstens dreißig Tage.
Die Einzelthemen und Termine werden jeweils zwischen den Partnern direkt abgestimmt. Dabei
sind die Partner beider Seiten bestrebt, die jährlichen Maßnahmen rechtzeitig im Laufe
des Vorjahres zu vereinbaren.
- Beide Seiten überprüfen die Unterstützung von
Jugendbegegnungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit dem langfristigen Ziel, einen
Jugendaustausch zu entwickeln sowie den gegenseitigen Informationsaustausch über das
Leben der Jugendlichen und die Arbeit der Jugendorganisationen zu fördern. In diesem
Zusammenhang betonen sie, daß vorrangig bestehende Partnerschaften mit dem Ziel der
Vertiefung der Zusammenarbeit unterstützt werden sollen.
- Beide Seiten begrüßen die Initiative, die sich aus der
jugendpolitischen Zusammenarbeit entwickelt haben.
- Für alle vereinbarten Programme gilt grundsätzlich folgende
Regelung:
Die empfangende Seite trägt die Kosten für Aufenthalt der teilnehmenden Personen, die
Kosten für das Programm und gegebenenfalls der Reisen, die zum Programm gehören. Sie
verpflichtet sich, die teilnehmenden Personen für die Dauer des Aufenthaltes ausreichend
gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche zu versichern. Ausgenommen hiervon
sind chronische Erkrankungen und Zahnersatz.
Beide Seiten können den teilnehmenden Personen Taschengeld gewähren.
Die entsendende Seite trägt die Kosten für Hinreise zu dem Ort des gemeinsamen
Programmbeginns sowie die Rückreise.
Geschehen zu Ulaanbaatar am 25. Juli 1996 in zwei
Urschriften, jede in deutscher und mongolischer Sprache, wobei jeder Wortlaut
gleichermaßen verbindlich ist.
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Last Update: 03. Januar 2021